Anleihe

Anleihen gehören für eine Unternehmung zu den klassischen Mitteln der Beschaffung von Fremdkapital. Sie verbriefen einen Rückzahlungsanspruch und Zinszahlungen in bestimmter Höhe als Entgelt für die Überlassung des Kapitals. Während ein Investor durch den Kauf von Aktien (Mit-)Eigentümer der Unternehmung wird, sind die Inhaber von Anleihen Gläubiger. Im Unterschied zu Krediten werden Anleihen im Prinzip öffentlich begeben, sodass jedermann dem Emittenten der Anleihe Kapital für die Dauer der Laufzeit überlassen kann. Sie unterscheiden sich durch abweichende Konditionen wie unterschiedliche Laufzeiten, den Währungen, in denen sie erworben und zurückgezahlt werden sowie der Art der vom Schuldner zu erbringenden Verzinsung. Anleihen werden nach Art der Verzinsung in Festverzinsliche Wertpapiere, Floater und strukturierte Wertpapiere unterschieden. Im letzteren Fall ist die Höhe der Zinszahlung vom Eintritt bestimmter Ereignisse abhängig, die sehr unterschiedlicher Natur sein können, etwa von bestimmten Wachstumsraten oder bestimmten Kursständen von Aktienindizes. Auch der Umfang der Tilgung einer strukturierten Anleihe kann sich nach solchen Kriterien richten. Eine spezielle Form sind Nullkuponanleihen, auch Zerobonds genannt. Der Kurs einer Anleihe wird in Prozent des Nominalwerts angegeben. Handelt eine Anleihe etwa zu 103 Prozent, so muss der Käufer für einen Nominalwert von 1.000 Euro 1.030 Euro bezahlen. Der Erwerb an der Börse richtet sich zudem nach der Stückelung der Anleihe, die in Euro meist 1 000 oder 50 000 Geldeinheiten beträgt. Dies bedeutet, dass mindestens eine Nominale in dieser Höhe erworben werden muss. Grundsätzlich gilt, dass Zins- und Tilgungszahlungen für Anleihen Vorrang vor Dividendenverpflichtungen haben und die Nicht-Bedienung zur Insolvenz führen kann. Der Zinsanspruch einer Anleihe wird auch als Kupon bezeichnet. Dies leitet sich aus der Zeit her, als Anleihen noch in gedruckter Form ausgegeben wurden. Zum Erhalt der Zinszahlung mussten an der Urkunde befindliche Marken (Kupons) beim Schuldner oder der Bank abgegeben werden. Der Vorgang der Ausgabe einer Anleihe wird als Begebung oder Emission bezeichnet.