Nominalwert
Der Nominalwert bzw.
Nennwert gibt bei einer
Aktie den Wert an, mit dem die Aktie am
Grundkapital beteiligt ist. Dies er betrug in Deutschland zunächst 50, später 5 D-Mark. Im Zusammenhang mit der Umstellung von auf DM-Beträge lautenden Aktien auf Euro (der Nennwert muß auf ganze Zahlen lauten), erfolgte durch das "Gesetz über die Zulassung von Stückaktien" die Zulassung von nennwertlosen Aktien (Stückaktien), die prozentual am Grundkapital beteiligt sind. Bei
Anleihen oder Schuldverschreibungen beschriebt der Nennwert den jeweiligen Teilbetrag der Schuldverschreibung, in den die gesamte Anleihe aufgeteilt wurde. Dies sind am häufigsten 1000 oder 50.000 Euro.