Aktie
Das Eigentum an einer Aktiengesellschaft ist in Bruchteile unterteilt, die durch Aktien verbrieft sind. Früher wurden Aktien mit einem
Nennwert ausgegeben, der den nominalen Anteil am
Grundkapital der Gesellschaft angab. Seit ihrer Zulassung 1998 haben sich auch in Deutschland Aktien ohne Nennwert (Stückaktien) durchgesetzt, die den Anteil am Grundkapital in Prozent angeben.
Aktionäre haften in Höhe des Nennwerts der Aktien und werden durch die Zahlung von
Dividenden am unternehmerischen Erfolg (
Gewinn) der Aktiengesellschaft beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen
Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, über die Gewinnverwendung etc. zu entscheiden. Während
Stammaktien („Stämme“) dem Besitzer ein
Stimmrecht pro Aktie zusichern, haben
Vorzugsaktien („Vorzüge“) kein Stimmrecht, erhalten in der Regel jedoch eine etwas höhere Dividende als Stammaktien.