Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage ist eine von Kapitalgesellschaften zu bildende Position auf der Passivseite der Bilanz und gehört zum Eigenkapital. In ihr werden Beträge ausgewiesen, die Gesellschafter oder Aktionäre geleistet haben, die den Nennwert der Aktien oder der Anteile übersteigen (etwa das Agio auf Bezugsrechte, Aktien, Wandelanleihen oder Optionsrechte). Davon zu unterscheiden ist die Gewinnrücklage, die aus nicht ausgeschütteten Gewinnen gebildet wird. In Deutschland müssen Aktiengesellschaften 10 Prozent des Grundkapitals als Rücklagen zur Verlustdeckung einstellen, wobei Kapital- und Gewinnrücklage zusammengezählt werden. Solange diese 10 Prozent nicht erreicht sind, müssen jährlich 5 Prozent des Jahresüberschusses in die Rücklagen eingestellt werden.