Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage ist eine Position auf der Passivseite der Bilanz, sie gehört zum Eigenkapital. Die Kapitalrücklage ist die von Kapitalgesellschaften zu bildende Rücklage. Als Kapitalrücklage auszuweisen sind: 1. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Anteilen einschl. von Bezugsanteilen über den Nennbetrag hinaus erzielt wird (Agio).
2. Der Betrag, der bei der Ausgabe von Schuldverschreibungen für Wandlungsrechte und Optionsrechte zum Erwerb von Anteilen erzielt wird.
3. Der Betrag von Zuzahlungen, die Gesellschafter gegen Gewährung eines Vorzugs für ihre Anteile leisten.
4. Der Betrag von anderen Zuzahlungen, die Gesellschafter in das Eigenkapital leisten. Deutsche Aktiengesellschaftenmüssen 10 Prozent des Grundkapitals als Rücklage zur Verlustdeckung einstellen. Solange Kapitalrücklage und gesetzliche Rücklage diese 10 Prozent nicht erreichen, müssen jährlich 5 Prozent des Jahresüberschusses in die gesetzlichen Rücklagen eingestellt werden.