Zins

Preis, den ein Schuldner für die befristete Überlassung von Geld zahlen muss bzw. den ein Gläubiger für die Überlassung von Sparkapital erhält. Der Zinseszins ist der Zinsanteil, der auf die Verzinsung nicht des einsetzten Kapitals, sondern auf die fällig gewordenen, aber nicht ausgezahlten Zinsen entfällt.