Hypothekenpfandbriefe
Hypothekenpfandbriefe sind von
Hypothekenbanken nach deutschem Recht ausgegebene Schuldverschreibungen zur Refinanzierung ihrer Hypothekenkredite. Sie unterscheiden sich von vielen Hypothekenkreditverbriefungen anderer Länder vor allem durch zum Teil erheblich sicherere Deckungsprinzipien. So sind der
Verbriefung Darlehen als
Deckungsmasse zugeordnet. Im Falle einer
Insolvenz der Emissionsbank werden die Gläubiger vor allen anderen Gläubigern aus der Deckungsmasse oder den Deckungsmassen befriedigt. Deckungsfähige Darlehen sind Darlehensteile innerhalb einer Grenze von 60 Prozent des von Sachverständigen festgelegten Beleihungswertes der beliehenen Immobilien beschränkt. Diese Immobilien müssen vorsichtig und dauerhaft bewertet werden. Die Einhaltung der mit dem Deckungsstock verknüpften Vorschriften wird von einem von der
BaFin bestellten Treuhänder überwacht.