Insolvenz

Als Insolvenz wird der (drohende) Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens bezeichnet. Die Bezeichnung Konkurs, mit der derselbe Sachverhalt gemeint ist, ist in Deutschland kein Rechtsbegriff. In Deutschland gilt zudem für juristische Personen oder Personengesellschaften, bei der kein Gesellschafter eine natürliche Person ist, auch die Überschuldung gemäß Überschuldungsstatus als Grund. Aufgrund der Finanzkrise wurde dieser Passus dahingehend eingeschränkt, dass bis zum 31. Dezember 2013 Überschuldung nur dann als Insolvenzgrund gilt, wenn es für das Unternehmen keine positive Fortführungsprognose gibt. Kann ein Unternehmen seine Zahlungsunfähigkeit auf Dauer nicht vermeiden, ist es zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Vorrangiges Ziel ist es, die Forderungen der Gläubiger durch Verwertung der Insolvenzmasse zu erfüllen. Dies kann durch Liquidierung, aber auch durch Sanierung oder Verkauf des Unternehmens als Ganzes geschehen. Von der Unternehmensinsolvenz ist die Verbraucherinsolvenz strikt zu unterscheiden.