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AIFM

Die 2009 im Gefolge der Finanzkrise veröffentlichte EU- Richtlinie AIFM (Alternative Investment Fund Managers) ist die Basis der Regulierung von Verwaltern von Alternativen Investmentfonds und wurde 2013 in das KAGB übernommen. Sie regelt Transparenzanforderungen wie die Pflicht, spätestens sechs Monate nach Ende des Geschäftsjahrs einen Jahresbericht vorzulegen sowie dessen Inhalte. Zudem regelt die Richtlinie Zulassungsvoraussetzungen (Anfangskapital, Eigenmittel, Qualifikation der Manager) u. a. m.