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KAGB

Das Kapitalanlagegesetzbuch KAGB ersetzte im Jahr 2013 das Investmentgesetz von 2003. Es setzte vor allem die EU- Richtlinie über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFM) in deutsches Recht um und regelte das Recht der Investmentfonds neu und umfassend, indem Offene und Geschlossene Fonds in einem Gesetz geregelt werden. Maßgeblich ist die Unterscheidung in Fonds gemäß der OGAW (UCITS)-Richtlinie und anderen Fonds (AIF). Es brachte zudem schärfere Bestimmungen für offene Immobilienfonds. Aus der Kapitalanlagegesellschaft (KAG) wurde die Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG).