Regulierter Markt
Im Regulierten Markt der Deutschen Börse wurden im November 2007 der Amtliche Handel und der Geregelte Markt zusammengeführt. Es handelt sich um einen „organisierten Markt“, daher sind Zulassungsvoraussetzungen und Folgepflichten gesetzlich geregelt. Ein im Regulierten Markt notiertes Unternehmen muss seit mindestens drei Jahren bestehen; der voraussichtliche Kurswert der Aktien oder das Eigenkapital muss mindestens 1,25 Millionen Euro, der Streubesitzanteil mindestens 25 Prozent betragen.