Geregelter Markt
Ein an den deutschen
Börsen eingerichtetes gesetzliches und EU-reguliertes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden
Publizitätspflicht usw. dem Marktsegment
Amtlicher Handel nachgeordnet ist. Wesentliche Voraussetzungen für die Erstzulassung von
Aktien im Geregelten
Markt sind ein Bestehen des
Emittenten als Unternehmen seit mindestens drei Jahren, eine
Mindeststückzahl der Aktien von 10.000 (Stückaktien) und die Veröffentlichung eines Zulassungsdokuments, das über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse Auskunft gibt, die für die Beurteilung der
Wertpapiere wesentlich sind. Der Unternehmensbericht muss richtig und vollständig sein und
Bilanzen,
Gewinn- und Verlust- sowie Kapitalflussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre sowie Anhang und Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr enthalten. Am Geregelten Markt notierte Unternehmen müssen einen
Jahresabschluss sowie einen Zwischenbericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlichen.