Geregelter Markt

Ein an den deutschen Börsen eingerichtetes gesetzliches und EU-reguliertes Marktsegment, das hinsichtlich der Anforderungen für die Zulassung, der nachzukommenden Publizitätspflicht usw. dem Marktsegment Amtlicher Handel nachgeordnet ist. Wesentliche Voraussetzungen für die Erstzulassung von Aktien im Geregelten Markt sind ein Bestehen des Emittenten als Unternehmen seit mindestens drei Jahren, eine Mindeststückzahl der Aktien von 10.000 (Stückaktien) und die Veröffentlichung eines Zulassungsdokuments, das über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse Auskunft gibt, die für die Beurteilung der Wertpapiere wesentlich sind. Der Unternehmensbericht muss richtig und vollständig sein und Bilanzen, Gewinn- und Verlust- sowie Kapitalflussrechnungen der letzten drei Geschäftsjahre sowie Anhang und  Lagebericht für das vorangegangene Geschäftsjahr enthalten. Am Geregelten Markt notierte Unternehmen müssen einen Jahresabschluss sowie einen Zwischenbericht für die ersten sechs Monate des Geschäftsjahres veröffentlichen.