Amtlicher Handel

Der Amtliche Markt gehört zu den von der EU regulierten Marktsegmenten an den deutschen Börsen. Insbesondere unterliegen die Unternehmen einer strengen Publikationspflicht. Zu den Zulassungsvoraussetzungen gehört unter anderem, dass das Unternehmen seit mindestens drei Jahren besteht, der voraussichtliche Kurswert der zuzulassenden Aktien oder gegebenenfalls das Eigenkapital des Unternehmens mindestens 1,25 Millionen Euro beträgt. Die Zahl der Aktien muss mindestens 10.000 und der Streubesitzanteil 25 Prozent betragen.