Kapitalerhöhung

Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch an Altaktionäre ausgegeben Bezugsrechte können diese durch den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft halten oder druch den Erwerb zusätzlicher Bezugsrechte auch ausbauen. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.Das Bezugsrecht kann bei einer Kapitalerhöhung auch ausgeschlossen werden, wenn die Hauptversammlung den Vorstand dazu ermächtigt.