Kapitalerhöhung
Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch
Emission von neuen
Aktien. Durch an Altaktionäre ausgegeben
Bezugsrechte können diese durch den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft halten oder druch den Erwerb zusätzlicher Bezugsrechte auch ausbauen. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen in
Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berechtigungsaktien. Eine Kapitalerhöhung kann bei einer
Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten
Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen.Das Bezugsrecht kann bei einer Kapitalerhöhung auch ausgeschlossen werden, wenn die Hauptversammlung den
Vorstand dazu ermächtigt.