Vorstand

Grundsätzliches, zumeist aus mehreren Personen bestehendes Organ zur Geschäftsführung und Vertretung einer Gesellschaft. Seine Mitglieder werden vom Aufsichtsrat bestellt. In Aktiengesellschaften mit einem Stammkapital von mehr als 3 Millionen Euro muss der Vorstand aus mindestens zwei Personen bestehen, sofern die Satzung nichts anderes bestimmt. Besteht der Vorstand einer börsennotierten Aktiengesellschaft, die der Mitbestimmung unterliegt, aus mehr als drei Personen, muss davon mindestens eine eine Frau oder ein Mann sein. Vorstandsmitglieder von Aktiengesellschaften werden auf höchstens fünf Jahre bestellt und können nur vom Aufsichtsrat und auch nur aus einem wichtigen Grund abberufen werden.