Hauptversammlung
Versammlung der Teilhaber einer Aktiengesellschaft und deren oberstes Beschlussorgan. Entsprechend seinem Besitz an stimmberechtigten
Aktien ist jeder
Aktionär zur Stimmabgabe auf der Hauptversammlung (HV) berechtigt. Soweit er diese nicht selbst wahrnehmen kann, kann er Dritte beauftragen. Dies ist zumeist immer noch die depotführende Bank, aber auch Aktionärsvereinigungen und immer öfter Vertrauensleute des Unternehmens. Zu den wichtigsten Befugnissen der HV gehört die Bestellung des
Aufsichtsrats, der seinerseits den
Vorstand des Unternehmens bestimmt. Darüber hinaus entscheidet die HV über die Verwendung des
Gewinns, die Entlastung von Aufsichtsrat und Vorstand sowie über Kapitalmaßnahmen. Im allgemeinen werden Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst, soweit es nicht um Entscheidungen von besonderer Tragweite wie Satzungsänderungen,
Kapitalerhöhungen oder die Liquidation geht. Diese schreiben eine Zustimmung von 75 Prozent des bei der Beschlussfassung anwesenden Kapitals vor.