Kapitalerhöhung
Als Kapitalerhöhung gilt die Erhöhung des Eigenkapitals einer Aktiengesellschaft durch Emission von neuen Aktien. Durch an Altaktionäre ausgegebene Bezugsrechte können diese durch den Kauf neuer, zusätzlicher Aktien ihre prozentuale Beteiligung an der Gesellschaft halten oder durch den Erwerb zusätzlicher Bezugsrechte auch ausbauen. Bei einer Kapitalerhöhung, die durch eine Umwandlung von Rücklagen (Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln) in Grundkapital erfolgt, erhalten die Altaktionäre sogenannte Berichtigungsaktien. Dabei wird der Gesellschaft kein neues Kapital zugeführt. Eine Kapitalerhöhung kann durch die Hauptversammlung nur dann genehmigt werden, wenn mindestens 3/4 der vertretenen stimmberechtigten Aktionäre dieser Maßnahme zustimmen. Das Bezugsrecht kann bei einer Kapitalerhöhung auch ausgeschlossen werden, wenn die Hauptversammlung den Vorstand dazu ermächtigt.