Genussschein

Ein Genussschein stellt eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Er verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, in der Regel auch das Recht, am Reingewinn oder einer Gesellschaft in einem bestimmten Verhältnis teil zu haben. Das Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung von Genussscheinen liegt in der Regel über der Verzinsung von Anleihen. Sie nehmen aber in der Regel auch am Verlust einer Unternehmung durch eine Reduktion des Rückzahlungsanspruchs teil. Dieser kann aber durch spätere Gewinne wieder aufgefüllt werden. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall können die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden. Genussscheine konnten nach deutschem Recht zum Eigenkapital gezählt werden und boten so eine Methode der Verschuldung, die nicht zu Lasten der Bilanz ging. Da sie jedoch von den internationalen Rating-Agenturen nicht als Eigenkapital anerkannt werden, haben sie gegenüber anderen Anleiheformen (Tier-1-Anleihen, Hybridanleihen) an Bedeutung eingebüßt.