Genussschein

Ein Genussschein ist eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe. Er verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwerts. Inhaber erhalten i. d. R. entweder eine festgelegte Ausschüttung in Prozent des Nominalwerts oder haben in einem bestimmten Verhältnis am Reingewinn teil. Das Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung von Genussscheinen liegt i. d. R. über der Verzinsung von Anleihen. Sie nehmen aber i. d. R. auch am Verlust einer Unternehmung teil, indem der Nominalwert und mit ihm der Rückzahlungsanspruch reduziert wird. Dieser kann durch spätere Gewinne wieder aufgefüllt werden. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall treten die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber hinter die der meisten anderen Gläubiger zurück. Genussscheine können unter bestimmten Voraussetzungen nach deutschem Recht als Eigenkapital bilanziert werden. Sie bieten daher eine Methode der Verschuldung, die nicht zu Lasten der Bilanz geht. Von den internationalen Rating-Agenturen werden sie indes nicht als Eigenkapital anerkannt, daher haben sie gegenüber anderen Anleiheformen (Tier- 1-Anleihen, Hybridanleihen) an Bedeutung eingebüßt.