Genussschein
Ein Genussschein ist eine Anlageform zwischen
Aktie und
Anleihe. Er verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des
Nominalwerts. Inhaber erhalten i. d. R. entweder eine festgelegte Ausschüttung in Prozent des Nominalwerts oder haben in einem bestimmten Verhältnis am Reingewinn teil. Das
Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung von Genussscheinen liegt i. d. R. über der Verzinsung von Anleihen. Sie nehmen aber i. d. R. auch am Verlust einer Unternehmung teil, indem der Nominalwert und mit ihm der Rückzahlungsanspruch reduziert wird. Dieser kann durch spätere
Gewinne wieder aufgefüllt werden. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall treten die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber hinter die der meisten anderen Gläubiger zurück. Genussscheine können unter bestimmten Voraussetzungen nach deutschem Recht als Eigenkapital bilanziert werden. Sie bieten daher eine Methode der Verschuldung, die nicht zu Lasten der
Bilanz geht. Von den internationalen
Rating-Agenturen werden sie indes nicht als Eigenkapital anerkannt, daher haben sie gegenüber anderen Anleiheformen (Tier- 1-Anleihen, Hybridanleihen) an Bedeutung eingebüßt.