Genussschein
Ein Genussschein stellt eine Anlageform zwischen
Aktie und
Anleihe dar. Er verbrieft den Anspruch auf Rückzahlung des
Nominalwertes, in der Regel auch das Recht, am Reingewinn oder einer Gesellschaft in einem bestimmten Verhältnis teil zu haben. Das
Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung von Genussscheinen liegt in der Regel über der Verzinsung von Anleihen. Sie nehmen aber in der Regel auch am Verlust einer Unternehmung durch eine Reduktion des Rückzahlungsanspruchs teil. Dieser kann aber durch spätere
Gewinne wieder aufgefüllt werden. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall können die Rückzahlungsansprüche der Genussscheininhaber erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden. Genussscheine konnten nach deutschem Recht zum Eigenkapital gezählt werden und boten so eine Methode der Verschuldung, die nicht zu Lasten der
Bilanz ging. Da sie jedoch von den internationalen
Rating-Agenturen nicht als Eigenkapital anerkannt werden, haben sie gegenüber anderen Anleiheformen (Tier-1-Anleihen, Hybridanleihen) an Bedeutung eingebüßt.