Aufgeld

Meist in Prozent ausgedrückter Wert, um den z. B. der Ausgabekurs eines Wertpapiers über einem bestimmten Normpreis, i. d. R. dem Nennwert liegt. Ebenfalls als Aufgeld wird der in Euro oder Prozent gemessene Betrag bezeichnet, den der Käufer für ein entsprechendes Recht (Optionspreis, Option, Bezugsrecht) über den rechnerischen Wert hinaus zu bezahlen bereit ist. Wenn eine Aktie z. B. bei 40 Euro notiert und der Optionsschein bei einem Basiskurs von ebenfalls 40 Euro 4 Euro kostet, beträgt das Aufgeld 10 Prozent. Gegenteil: Abgeld, Disagio