Geltend zu machendes Recht, ein bestimmtes, vertragsmäßig vereinbartes Angebot (innerhalb einer bestimmten Frist) anzunehmen oder abzulehnen. Oder anders gesagt: Ein Kontrakt, der dem Käufer das Recht und dem Verkäufer (Stillhalter) die Verpflichtung gibt, bis zum Verfalldatum der Option zum Basispreis den Basiswert zu kaufen oder zu verkaufen (vgl. Optionsgeschäft, Deutsche Terminbörse).