Aktionär
Inhaber von Aktien einer Aktiengesellschaft (AG) und somit Miteigentümer an einem Unternehmen. Seine Beteiligung an der AG kann der Aktionär nicht kündigen, sondern muss diese will er sie beenden in der Regel über die Börse verkaufen. „Großaktionär" ist die Bezeichnung für Anteilseigner einer Aktiengesellschaft, die aufgrund der Höhe ihrer Beteiligung auf die Entscheidungen der Hauptversammlung einen erheblichen Einfluss ausüben können. Rechte und Pflichten des Aktionärs sind im AktG (Aktiengesetz) geregelt.