Vorzugsaktie

Gegenüber den Stammaktien mit besonderen, z. B. hinsichtlich der Dividende versehenen Vorzügen. Diese Sonderrechte werden in der Regel allerdings durch den Nachteil erkauft, daß der Inhaber dieser Papiere daraus keinerlei Stimmrechte auf der Hauptversammlung herleiten kann.