Aktie
Das Eigentum an einer Aktiengesellschaft ist in Bruchteile unterteilt, die durch Aktien verbrieft sind. Früher wurden Aktien mit einem Nennwert ausgegeben, der den nominalen Anteil am Grundkapital der Gesellschaft angab. Heute haben Aktien i. d. R. keinen Nennwert mehr (Stückaktien). Der Anteil am Grundkapital wird bei ihnen in Prozent angegeben. Aktionäre haften in Höhe des Nennwerts der Aktien und werden durch die Zahlung von Dividenden am unternehmerischen Erfolg (Gewinn) der Aktiengesellschaft beteiligt. Im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung hat ein Aktionär die Möglichkeit, über die Gewinnverwendung etc. zu entscheiden. Während Stammaktien („Stämme“) dem Besitzer ein Stimmrecht pro Aktie zusichern, ist dies bei Vorzugsaktien („Vorzüge“) i. d. R. nicht der Fall. Dafür wird eine etwas höhere Dividende als für Stammaktien gezahlt.