Aufsichtsrat
Das für die Überwachung der Geschäftsführung einer Kapitalgesellschaft zuständige, bei Aktiengesellschaften von der Hauptversammlung und je nach Beschäftigtenzahl der Unternehmung von der Belegschaft gewählte Organ. Bei Aktiengesellschaften besteht er aus mindestens drei Mitgliedern, die nicht zugleich dem Vorstand angehören dürfen.