Handelsinstrument, auch
Warrant genannt. Optionsscheine wurden ursprünglich zusammen mit einer
Optionsanleihe (Anleihe cum) herausgegeben, wobei die Anleihe aber auch ohne Optionsschein (Anleihe ex) sowie der Optionsschein für sich genommen an der
Börse gehandelt werden konnte. Je nach Ausstattung berechtigen solche Optionsscheine innerhalb einer bestimmten Zeitspanne zum Bezug von
Aktien,
Devisen, Edelmetallen o. ä. in einem bestimmten
Bezugsverhältnis zu einem bestimmten, vorher festgelegten Preis. Wegen der Einräumung dieses Sonderrechts ist es dem Schuldner der Anleihe möglich, eine geringere als die am
Kapitalmarkt übliche Verzinsung anzubieten. Interessant ist die Spekulation mit solchen Optionsscheinen für den Anleger deshalb, weil sich die Kursentwicklung des dem Optionsrecht zugrundeliegenden
Basiswerts, etwa einer Aktie, im Allgemeinen überproportional auf die Kursentwicklung des OS auswirkt.
Statt etwa eine Aktie zum
Kurs von 100 Euro direkt zu kaufen, kauft er über den Optionsschein das Recht, diese Aktie etwa zum Bezugspreis von 90 Euro während der Laufzeit des Scheins beziehen zu können. Da die Aktie aber 10 Euro teurer ist, müsste der Preis für den Erwerb des Optionsscheins mindestens 10 Euro betragen (innerer Wert); i. d. R. liegt er aber je nach Laufzeit des Ausübungsrechts weit darüber, also etwa bei 30 Euro. Der Direktkauf der Aktie wäre somit 20 Euro billiger. In diesem Fall bezahlte er also ein
Aufgeld von 20 Prozent. Steigt aber der Kurs der Aktie um 50 Euro auf 150 Euro, dürfte der Preis des Optionsscheins auf mindestens 60 Euro steigen, weil dieser die über den Optionsschein beziehbare Aktie für 90 Euro erhält und diese im gleichen Zuge zum aktuellen Kurs von 150 Euro wieder veräußert werden kann. Während mithin die Aktie einen Kursanstieg von 50 Prozent verzeichnete, hätte sich der Kurs des Optionsscheins mindestens verdoppelt. Dies ist die sogenannte Hebelwirkung von Optionsscheinen, die bei der Spekulation mit diesen zu überproportionalen
Gewinnen, aber auch überproportionalen Verlusten führen kann.
Gängige Berechnungsformeln:
•
Hebel aktuell/
Leverage = Aktienkurs: (Bezugsverhältnis x Optionsscheinkurs)
• Aufgeld/
Prämie = (Optionsscheinkurs: Währung x Bezugsverhältnis – Bezugspreis - Aktienkurs): Aktienkurs x 100
• innerer Wert = Aktienkurs – Bezugspreis Optionsscheine weisen oft geringe Börsenumsätze und heftige Kurssprünge auf. Deshalb sollten Börsenaufträge für Optionsscheine unbedingt immer limitiert abgegeben werden. (Vgl.
Limit)