Börsenlexikon

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Genussschein

Genussscheine stellen eine Anlageform zwischen Aktie und Anleihe dar. Sie verbriefen schuld- und eigentumsrechtliche Ansprüche verschiedener Art, vor allem den Anspruch auf Rückzahlung des Nominalwertes, meistens auch das Recht, am Reingewinn oder Liquiditätserlös einer Gesellschaft teil zu haben. Das Stimmrecht ist jedoch ausgeschlossen. Die Erfolgsbeteiligung der Genussscheine liegt dafür in der Regel über der Rendite festverzinslicher Wertpapiere. Im Konkurs- bzw. Liquidationsfall können Rückzahlungsansprüche des Genussscheininhabers erst nach der vollständigen Befriedigung aller anderen Gläubiger geltend gemacht werden.

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NamePunkteProzent
Dax 6.353,74 +0,77
TecDax 738,66 +0,63
DowJones 11.288,54 +0,65
Nasdaq 2.245,38 -0,27
STOXX 50 3.330,90 +1,29
Nikkei 225 13.265,40 -0,16
S&P 500 Zert. 12,60 -2,25
Euro/Dollar 1,57 +0,18
Bund Future 111,14 +0,81
Gold 935,50 +0,45
Öl 145,01 +1,40

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