Verkaufsprospekt
Dieser enthält alle Angaben von wesentlicher Bedeutung, die für eine Investmentanlage wichtig sind, wie das zugrunde liegende Vertragswerk, die Beschreibung des Anlageobjekts, eine Aufstellung der Mittelherkunft und -verwendung und im Fall von geschlossenen Investmentfonds eine Prognoserechnung. Für Investmentfonds gilt, dass dem Anteilserwerber dieser zusammen mit dem Rechenschaftsbericht und ggf. dem Halbjahresbericht ausgehändigt werden muss. Für die sachliche Richtigkeit der Angaben trägt der Prospektherausgeber die Verantwortung. Der Prospekt muss auf Grundlage der zum Herausgabezeitpunkt maßgeblichen, rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie der einschlägigen gesetzlichen Normen und Verwaltungsanweisungen erstellt werden. Vor allem die Vollständigkeit aller entscheidungsrelevanten Daten und Angaben verlangt das Gebot der Prospektwahrheit/-klarheit.