Verlustzuweisungen

Dadurch, dass die steuerlichen Aufwendungen der Fondsgesellschaft (Abschreibungen inkl. Sonderabschreibungen, Finanzierungszinsen, Bewirtschaftungskosten, Verwaltungskosten) die steuerlichen Einnahmen (Mieterträge, Guthabenzinsen) übersteigen (sog. Werbungskostenüberschuß), entstehen Verlustzuweisungen in der Anlaufphase eines Geschlossenen Immobilienfonds. Zunächst werden auf Ebene der Fondsgesellschaft die steuerlichen Verluste betragsmäßig ermittelt und anschließend jedem einzelnen Gesellschafter gesondert zugewiesen. Auf Ebene des einzelnen Anlegers können diese Verlustzuweisungen mit anderen, positiven Einkünften verrechnet werden. Die hieraus resultierenden Einkommensteuerersparnisse mindern im Ergebnis den effektiven Eigenkapitaleinsatz des Anlegers.