Steuerpflichtiger Ertragsanteil
Den gesamten Wertzuwachs bezeichnet dieser Teil, der aus
Zinsen,
Dividenden und Mieteinnahmen, also den ordentlichen
Erträgen, stammt. Bei
Aktienfonds ist der steuerpflichtige Ertragsanteil am geringsten und bei klassischen
Rentenfonds am höchsten.