Erträge mehren den Unternehmenserfolg durch einen Wertzugang aufgrund der Erstellung oder den Verkauf von Gütern. Er muss dabei nicht unmittelbar zahlungswirksam werden. Unterschieden werden ordentliche und außerordentliche Erträge. Mit Erträgen werden auch unscharferweise Gewinne bezeichnet. So werden in der Fondsbranche Zins- und Dividendeneinnahmen als ordentliche Erträge im Gegensatz zu außerordentlichen Erträgen aus dem Verkauf von Anteilen sowie Erlösen aus Bezugsrechten bezeichnet. Ordentliche Erträge aus Fondsinvestments unterliegen vollständig der Steuerpflicht.