Sammelverwahrung

Art der Aufbewahrung der Wertpapiere des Kunden bei seiner depotführenden Bank. Im Gegensatz zur Sonderverwahrung in einem Streifbanddepot hat der Kunde bei der Sammelverwahrung (auch Girosammelverwahrung genannt) kein Eigentumsrecht an den Papieren, die er eingeliefert hat, sondern sondern ein Miteigentumsrecht an dem gesamten Sammelbestand der Stücke gleicher Gattung. Während in einem Streifbanddepot die eingelieferten Stücke unter dem Namen des Eigentümers gesondert verwahrt bleiben, werden die nach Art und Gattung zusammengehörigen Stücke bei der Sammelverwahrung zusammengelegt. Wegen des unterschiedlich hohen Verwaltungsaufwands ist die Sammelverwahrung für den Kunden preisgünstiger als die Sonderverwahrung. Sammeldepotfähig sind nur Papiere, die sich für den stückelosen Effektengiroverkehr eignen, z.B. Inhaberaktien oder festverzinsliche Werte ohne Einzelauslosungsrecht.