Sachanlagen (Bilanz)
Die Sachanlagen bestehen aus den materiellen Vermögensgegenständen, wie z.B. - Grundstücke und gründstücksgleiche Rechte
- Technische Anlagen und Maschinen
- Betriebs- und Geschäftsaustattung, etc. Zu aktivieren sind alle im Eigentum der Gesellschaft befindlichen Anlagegüter und Grundstücke. Dies sind die Vermögenswerte der Gesellschaft, die auf Dauer im Unternehmen verbleiben und als betriebsnotwendig anzusehen sind. Sie sind nötig, um die Produktion und den Betrieb aufrechtzuerhalten. Die Sachanlagen sind in der
Bilanz bei der erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten zu bewerten. In der Folgebewertung sind diese Kosten über die planmäßige Nutzungsdauer abzuschreiben.