Nichtveranlagungsbescheinigung
Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an
Wertpapieren (
Dividende,
Zinsen,
Erträge aus
Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere "an der Quelle" besteuert, das heißt, es werden bei Überschreitung des Sparerfreibetrags 25 Prozent
Abgeltungsteuer abgezogen.