Als Mindestschluss bezeichnete man früher die Wertpapiermenge, die erreicht sein musste, damit eine Kursnotierung im variablen Handel erfolgte. Darunter liegende Stückzahlen wurden zum Kassakurs abgerechnet. Für Aktien existiert kein Mindestschluss mehr, bei Anleihen ergibt er sich aus der Mindestanlagesumme.