Kassakurs
Im Gegensatz zur fortlaufenden
Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter
Kurs. Bei
Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung nur einmal am Tag etwa zur Mitte der Börsensitzung. Der Einheits- oder Kassakurs war früher für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte Stückzahl, den
Mindestschluss (in der Regel 100 Stück) nicht erreichten. Da mittlerweile die überwältigende Mehrzahl der Wertpapiere zum variablen Handel zugelassen ist, hat der Kassakurs seine praktische Bedeutung verloren. Für variabel gehandelten
Aktien wird kein Kassakurs ermittelt.