Kassakurs

Im Gegensatz zur fortlaufenden Notierung nur einmal während der Börsensitzung amtlich ermittelter Kurs. Bei Wertpapieren, die nicht zum variablen Handel zugelassen sind, erfolgt die Kursfeststellung nur einmal am Tag etwa zur Mitte der Börsensitzung. Der Einheits- oder Kassakurs war früher für alle Börsenaufträge maßgebend, die eine bestimmte Stückzahl, den Mindestschluss (in der Regel 100 Stück) nicht erreichten. Da mittlerweile die überwältigende Mehrzahl der Wertpapiere zum variablen Handel zugelassen ist, hat der Kassakurs seine praktische Bedeutung verloren. Für variabel gehandelten Aktien wird kein Kassakurs ermittelt.