Amtlich bestellte und vereidigte Personen, die für die Kursfeststellung im amtlichen Handel zuständig sind und einer besonders strengen Beaufsichtigung unterliegen. Sie stellen die amtlichen Kurse fest. Vereidigte Makler dürfen im Gegensatz zu freien Maklern in den ihnen zugeteilten Wertpapieren nicht handeln, es sei denn um Kursspitzen auszugleichen.