Kapitalschnitt
Als Kapitalschnitt wird die nominelle Herabsetzung des Kapitals einer Aktiengesellschaft, bei gleichzeitiger effektiver Kapitalerhöhung bezeichnet.Dies erfolgt in der Regel dann, wenn die Gesellschaft gravierende Verluste erlitten hat, durch die das Grundkapital (zu weiten Teilen) aufgezehrt wird. Dabei wird das Grundkapital zunächst um den Bilanzverlust verringert (soweit dieser das Grundkapital nicht übersteigt), wodruch die Verlusthistorie des Unternehmens beseitigt wird. Um diesem dann einen Neustart zu ermöglichen, wird dann das Kapital erhöht. Die Aktionäre kostet das doppelt Geld.Zum einen werden Anteile entschädigungslos eingezogen, zum anderen müssen bei der nachfolgenden Kapitalerhöhung dem Unternehmen frische Mittel zugeführt werden.