Geschlossener Fonds
Anteile an einem Geschlossenen
Fonds sind unternehmerische Beteiligungen. Durch die Auflegung eines solchen Fonds wird
Geld für ein definiertes Projekt gesammelt. Bei
Plazierung wird ein Fondsvolumen vorgegeben. Sobald dieses erreicht ist, also vollständig gezeichnet wurde, sind keine weiteren Zeichnungen mehr möglich und der Fonds wird geschlossen. Rechtlich sind Geschlossene Fonds meist als Personengesellschaften organisiert. Neben dem Eigenkapital der Gesellschafter wird bisweilen
Fremdkapital eingesetzt, um eine höhere Eigenkapitalrendite zu erreichen. Bis Mitte der 2000er Jahre konnten Verluste aus Beteiligungen an diesen Fonds einkommensteuerlich geltend gemacht werden, weshalb für Investitionsentscheidungen hauptsächlich Steuer- und nicht Renditeaspekte ausschlaggebend waren. Nachdem diese Abzugsmöglichkeiten praktisch vollständig beseitigt wurden, hat das Anlageinstrument an Bedeutung verloren. Aufgrund ihrer mangelhaften Vergleichbarkeit sind die Anteile wenig liquide, zumal Anleger keinen Anspruch auf Rücknahme des Anteils durch den
Emittenten während der Laufzeit haben. Auf den wenigen Marktplätzen handeln die Anteile häufig mit nicht unerheblichen Auf- oder Abgeldern. Gegenteil: Offener Fonds