Inhaberaktien/-papiere

Inhaberaktien stellen den Großteil der in Deutschland gehandelten Aktien dar. Die Bezeichnung "Inhaber" bezieht sich darauf, dass die Wahrnehmung aller mit dem Wertpapier verbundenen Rechte (Dividendenanspruch, Stimmrecht) lediglich an den Erwerb gekoppelt ist. Im Unterschied dazu muss etwa bei vinkulierten Namensaktien der Eintrag im Aktionärsbuch geändert werden. Inhaberpapiere sind deshalb leicht übertragbar.