Differenzgeschäft
Börsentermingeschäft, bei dem nicht Lieferung und Bezahlung eines zugrunde liegenden Basiswerts, etwa Öl oder Aktien, vereinbart werden, sondern nur die Zahlung der Kursdifferenz zwischen einem im Vertragsabschluss vereinbarten Kurs und dem tatsächlichen Kurs am Erfüllungstag vereinbart wird.