Anteile anderer Gesellschafter
Die Anteile anderer Gesellschafter finden zum einen Eingang in die
Gewinn- und Verlustrechnung vor (Fremde Anteile am Ergebnis) und zum anderen auf der Passivseite in die
Bilanz. Die Anteile anderer Gesellschafter auf der Passivseite in der Bilanz verstehen sich als eine Schuld an die jeweiligen Anteilseigner.