Anrechnungsverfahren

Das Anrechnungsverfahren war ein Körperschaftsteuersystem, das ein Recht für den Aktionär begründete, die auf seine Dividende entfallene Körperschaftsteuer in vollem Umfang (nämlich in Höhe von 9/16 der Dividende) auf seine Einkommensteuerschuld anzurechnen. Es galt in Deutschland von 1977 bis 2000 und wurde durch das Halbeinkünfteverfahren ersetzt.