OGAW
OGAW ist die Abkürzung für „Organismus für gemein- same Anlagen in Wertpapieren“. Es handelt sich dabei um eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1985, die 2008 überarbeitet wurde (OGAW IV). Diese definiert die Anforderungen an einen Investmentfonds und eine → KVG. Sie regelt die zulässigen Vermögenswerte, in die ein Fonds unter diesen Bestimmungen investieren darf und schreibt Pflichtinformationen wie Verkaufsprospekt und Berichte vor, für die sie einheitliche Standards setzt. OGAW-Fonds dürfen nur in übertragbaren und liquiden Vermögensgegenständen anlegen. Dazu gehören Aktien, Anleihen, andere Fonds, Finanzderivate sowie Einlagen und bestimmte Geldmarktinstrumente. Kreditaufnahme und ungedeckte Leerverkäufe sind ihnen untersagt, ebenso Anlagen in Edelmetallen. Die OGAW-Richtlinie wurde 2011 in das Investmentgesetz übernommen, das zwei Jahre später durch das → KAGB ersetzt wurde.