Steuerpflichtiger Ertragsanteil
Der steuerpflichtige Ertragsanteil bezeichnet denjenigen Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen, also ordentlichen Erträgen stammt. Bei Aktienfonds ist der steuerpflichtige Ertragsanteil am geringsten und bei klassischen Rentenfonds am höchsten.