Juristische Person
Juristische Personen sind Personen- oder Sachgesamtheiten, die im Zusammenschluss Rechtsfähigkeit erlangen. Juristische Personen des privaten Rechts sind eingetragene Vereine (eV), Genossenschaften (eG), Stiftungen, aber auch Aktiengesellschaften (AG), Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA). Juristische Personen des öffentlichen Rechts sind Gebietskörperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts.