Anteile anderer Gesellschafter
Die Anteile anderer Gesellschafter finden zum einen Eingang in die Gewinn- und Verlustrechnung vor (Fremde Anteile am Ergebnis) und zum anderen auf der Passivseite in die Bilanz. Die Anteile anderer Gesellschafter auf der Passivseite in der Bilanz verstehen sich als eine Schuld an die jeweiligen Anteilseigner.