Ausländische Quellensteuer
In einigen Ländern unterliegen die Erträge von Wertpapieren einer Quellensteuer, durch die die Erträge gemindert werden. Beträgt diese höchstens 15 Prozent und existiert mit dem betreffenden Land ein Doppelbesteuerungsabkommen, so wird die ausländische Steuer meist automatisch verrechnet. Darüber hinausgehende Quellensteuerzahlungen können zurückgefordert werden. Dies ist jedoch zumeist aufwendig und bisweilen teuer, sodass sich dies meist nur bei großen Beträgen lohnt.