Doppelbesteuerungsabkommen

Zur Vermeidung der doppelten Besteuerung von ausländischen Einkünften im Inland und Einkünften von Ausländern im Inland hat die Bundesrepublik mit der überwiegenden Mehrheit aller Staaten völkerrechtliche Verträge abgeschlossen. Diese beidseitig verpflichtenden Vertragswerke teilen das Besteuerungsrecht für bestimmte Einkunftsarten zwischen den beiden Staaten aufzuteilen. Ob die Staaten tatsächlich von ihrem Besteuerungsrecht Gebrauch machen, ergibt sich aber aus dem nationalen Steuerrecht.