Nichtveranlagungsbescheinigung
Vom Finanzamt dem Anleger bei Vorliegen bestimmter Einkommensgrenzen ausgestellte Urkunde, wonach dieser nicht zur Einkommenssteuer veranlagt wird und ihm deshalb der Gesamtertrag aus dem Besitz an Wertpapieren (Dividende, Zinsen, Erträge aus Investmentanteilen usw.) zusteht. Normalerweise werden Erträge bestimmter Wertpapiere "an der Quelle" besteuert, das heißt, es werden bei Überschreitung des Sparerfreibetrags 25 Prozent Abgeltungsteuer abgezogen.