AußerordentlicheErträge
Zu den außerordentlichen Erträgen gehören Einnahmen, die nicht durch die ordentliche Geschäftstätigkeit erzielt wurden (z.B. Verkauf von Beteiligungen, Immobilien usw.) Die außerordentlichen Erträge werden erst nach dem Ergebnis vor Zinsen und Steuern (Ebit) in der Gewinn -und Verlustrechnung aufgeführt.