Pensions-Sondervermögen

Eigentlich Altersvorsorge-Sondervermögen. Bezeichnung für standardisierte Altersvorsorgeprodukte aus der Vorläuferzeit von Riester- und Rürup-Rente. Seit Inkrafttreten des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) im Jahr 2013 dürfen Altersvorsorge-Sondervermögen nicht mehr aufgelegt werden.